UNSERE 10 JAHRE GARANTIE FÜR IHR LE CREUSET POTERIE AUS OFENFESTEM STEINZEUG
Le Creuset ist stolz auf die fachmännische Verarbeitung seiner Produkte und leistet dem Erwerber eines Le Creuset Poterie-Produkts aus ofenfestem Steinzeug eine Garantie für die fehlerfreie Verarbeitung und einwandfreie Materialbeschaffenheit des Produkts für 10 Jahre ab Kaufdatum.
GARANTIEUMFANG
Die Garantie erstreckt sich auf die das gelieferte Poterie-Produkt. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach der Entscheidung von Le Creuset die fehlerhafte Ware oder Einzelteile ausgetauscht oder repariert werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von Le Creuset übernommen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben davon unberührt.
GARANTIEZEIT
Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche, die innerhalb der Garantiezeit beim Einzelhändler, bei dem das Produkt gekauft wurde oder bei unserer Niederlassung eingehen. Sämtliche Ansprüche aus der Garantie verjähren spätestens 10 Jahre nach der ersten Lieferung und zwar auch dann, wenn bereits Garantieleistungen erbracht worden sind.
ABWICKLUNG
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Material oder Verarbeitungsfehler an der Ware, so sind Garantieansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat geltend zu machen. Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen sind der Einzelhändler, der das Kochgeschirr ausgeliefert hat, und die Le Creuset Niederlassung befugt. Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung auf dem Wege zur oder von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instandgesetzte Kochgeschirr wieder ausliefert, trägt der Kunde. Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem beanstandeten Kochgerät eine schriftliche Beanstandung vorgelegt wird, aus der sich Name, Adresse des Anspruchstellers sowie die Art der Beanstandung entnehmen lassen. Entscheidet sich Le Creuset für einen Austausch des defekten Kochgerätes, so ist Le Creuset berechtigt, ein vergleichbares Produkt zur Verfügung zu stellen, wenn dieselbe Ware nicht mehr hergestellt wird. Die Ersatzbeschaffung in der ursprünglichen Farbe kann nicht garantiert werden.
AUSSCHLUSS DER GARANTIE
Folgende Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden:
- wenn das Geschirr durch höhere Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt ist oder zerstört wurde.
- Beschädigung, verursacht durch normale Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, den Gebrauch außerhalb der normalen Haushaltsbedingungen oder infolge Nichtbeachtung der beigefügten Pflege und Gebrauchsanweisungen bzw. durch unsachgemäße Wartung aufgetreten sind. Bei gewerblichem Einsatz beschränkt sich die Garantie auf ein Jahr.
- wenn das Kochgeschirr durch hierfür nicht autorisierte Personen repariert worden ist.
- wenn das Kochgeschirr mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist.
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu Le Creuset abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch das Gerät oder durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen. Die Garantie gilt nur für den Käufer und ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche gegen den Fachhändler als Verkäufer sind dann ausgeschlossen, wenn und soweit gemäß dieser Garantie von Le Creuset Leistungen erbracht wurden. Der Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz beschränkt.
Alle Teile des Le Creuset Poterie-Sortiments sind Originaldesigns. Abweichungen spiegeln den einzigartigen Charakter eines handgearbeiteten Stückes wieder.